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Die Beratung und Betreuung erstreckt sich v. a. auf persönliche
Hilfen, Hilfen für die Arbeit und Freizeitgestaltung sowie Krankheitsverarbeitung.
Sie sollen zur vermehrten Selbstständigkeit führen mit dem Ziel
der weitergehenden beruflichen und sozialen Eingliederung. Grundlage
für das ambulant betreute Wohnen (ABW) sind die Richtlinien des
Landeswohlfahrtsverbandes (LWV).
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