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Wie wird das Angebot finanziert?

Für die Betreuung des/der Bewohner(s)in erhält die Familie vom örtlichen Sozialhilfeträger eine monatliche Aufwandsentschädigung von rund 810,00 € (Stand: Juli 2008). Darin enthalten sind die Kosten für Essen, Wohnung und Betreuung.
Der/die BewohnerIn bekommt ein Taschengeld und eine Bekleidungspauschale in Höhe von 117,77 € monatlich. Verfügt er/sie über eigenes Einkommen und Vermögen, so muss das Betreuungsgeld ganz oder teilweise selbst übernommen werden.
Die Personal- und Sachkosten an den Träger des Betreuten Wohnens in Familien werden vom Sozialhilfeträger bezahlt.

 

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