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Wie wird das Angebot finanziert?
Für die Betreuung des/der Bewohner(s)in erhält die Familie vom
örtlichen Sozialhilfeträger
eine monatliche Aufwandsentschädigung von rund 810,00 € (Stand: Juli
2008). Darin enthalten sind die Kosten für Essen, Wohnung und Betreuung.
Der/die BewohnerIn bekommt ein Taschengeld und eine Bekleidungspauschale
in Höhe von 117,77 € monatlich. Verfügt er/sie über eigenes Einkommen
und Vermögen, so muss das Betreuungsgeld ganz oder teilweise
selbst übernommen werden.
Die Personal- und Sachkosten an den Träger des Betreuten Wohnens in
Familien werden vom
Sozialhilfeträger bezahlt.
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