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Der Verein
wurde 1972 in Zwiefalten von Betroffenen, Angehörigen, engagierten
Bürgern und Professionellen gegründet. Bereits in der Vielfalt der
„Geburtshelfer“ zeigt sich ein wichtiges sozialpsychiatrisches
Prinzip des VSP: Die Einbeziehung von und durch Psychiatrie
betroffener Menschen in Planung und Maßnahmen. Hierdurch ist der
Verein in der Lage, seine Angebote bedarfsgerecht zu entwickeln.
Der VSP setzt sich für eine Verbesserung des Hilfeangebots für
psychisch kranke Menschen im außerklinischen Bereich ein. Dies
bedeutet, dass der VSP verschiedenste, weit differenzierte
Einrichtungen im ambulanten und stationären Sektor vorhält. Der
Verein realisiert seine Angebote in den Landkreisen Reutlingen,
Tübingen und Esslingen. In diesen Regionen kooperiert der VSP eng
mit anderen Einrichtungen im Hinblick auf den Aufbau eines
gemeindepsychiatrischen Verbundes.
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Das Selbstverständnis des Vereins |
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Auszug aus der Satzung des VSP (§
2 Zweck) |
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Die Vereinsmitglieder |
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Der Betriebsrat |
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Chronologie |
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Die Satzung des VSP
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