Den Einrichtungen der besonderen Wohnform des VSP (früher „Wohnheim“ oder „stationäres Wohnen“ genannt), den VSP-Wohngemeinschaften Tübingen, den VSP-Wohngemeinschaften Esslingen und der VSP-Wohngruppe Römerstraße Pfullingen, sieht man den Heimcharakter von außen nicht an: Sie befinden sich jeweils in normalen Mehrfamilienhäusern und vor der Tür weisen keine besonderen Schildern oder Fahnen auf die besonderen Wohnformen hin. Dies soll eine Stigmatisierung verhindern.
Besondere Wohnformen
Immer für die Bewohner*innen da
Auch unsere internen Wohnstrukturen sind so angelegt, dass die Bewohner*innen im Mittelpunkt stehen und ein inklusiver Charakter ermöglicht wird:
- 12 bis 18 Bewohner*innen leben verteilt in mehreren Wohngemeinschaften.
- Die Bewohner*innen sind in hohem Maß an allen wichtigen Entscheidungen beteiligt
- Wir legen Wert auf Bezugspersonenbetreuung und gute Kontakte zur Nachbarschaft.
Entscheidend für diese Wohnform ist, dass unsere Fachkräfte während des ganzen Tages vor Ort präsent sind. In der Nacht sind diese per Rufbereitschaft stets erreichbar und können kurzfristig in die Einrichtung kommen.
Voraussetzung und Finanzierung
Die Kosten für die Assistenzleistungen übernimmt bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen (Feststellung einer wesentlichen seelischen Behinderung und eines entsprechenden Hilfebedarfs im Gesamtplan, Vermögens- und Einkommensprüfung, Kostenzusage) der jeweils zuständige Stadt- oder Landkreis als Leistungsträger. Die Kosten für Unterkunft und Lebensunterhalt müssen beim zuständigen Sozialamt oder Jobcenter beantragt und dann entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen an den VSP gezahlt werden. Bei der Antragstellung sind unsere Mitarbeiter*innen gerne behilflich.
In der Regel wird nach einem Informationsgespräch ein Probewohnen von mehreren Tagen vereinbart, so dass alle Beteiligten feststellen können, ob ein dauerhafter Einzug passt.