Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Eine Schwerbehindertenvertretung ist gemäß SGB IX in Betrieben vorgesehen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.
Die Schwerbehindertenvertretung im VSP
Derzeit haben wir keine Kolleg*in, die/der diese Funktion übernimmt.
Bei Bruni Rall bedanken wir uns für ihre Tätigkeit.